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Chronik der Frauengruppe

Die Frauengruppe der Freiwilligen Feuerwehr Kirchhain wurde am 01.März 1968 gegründet.

Protokoll vom 22.03.1968

Beginn: 19:30 Uhr,  Ende: 21:00 Uhr

Anwesend: 12 Kameradinnen, Wehrleiter, Schulungsleiter, Instrukteur

Thema: Gründung und Allgemeines

Am 01.03.1968 wurde die Frauenlöschgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Kirchhain von  folgenden Kameradinnen gegründet:

Romey, Irene

Rodig, Monika

Bahr, Ingrid

Raspe, Christa

Förster, Ruth

Schumann, Ruth

Holz, Christa

Weppler, Edith

Richter, Köthe

Brausert, Waltraut 

Häusler, Irmgard

Schulze, Christa

Als Schulungsleiter wurde der Kamerad Brandmeister Kurt Sachse eingesetzt.

Die erste Gruppenversammlung wurde am 22.03.1968 durchgeführt.

Folgende Kameradinnen wurden für eine Funktion gewählt:

 

Gruppenführer: Förster, Ruth

Stellvertreter: Raspe, Christa

Kämmerer: Rodig, Monika

Schriftführer: Schulze, Christa

Der Gruppenbeitrag beträgt 1,50 M pro Monat.

Weiterhin wurde beschlossen, dass für unentschuldigtes Fehlen 1,- M und für entschuldigtes Fehlen

0,50 M in die Gruppenkasse kommt.

Die Versammlungen werden jeden 2. Mittwoch im Monat abgehalten. Die nächste Gruppenversammlung

findet am 10.04.1968 um 20.00 Uhr statt.

Die Kameraden Rodig und Brausert wurden nachträglich zum Geburtstag geehrt.

Gründungsmitglieder der Frauengruppe

 

 

 

 

Protokoll vom 10.04.1968

über die Versammlung der Frauenlöschgruppe

Beginn: 20:00 Uhr, Ende: 21:45 Uhr

Anwesend: 11 Kameradinnen, Schulungsleiter

Entschuldigt: Weppler, Edith

Thema: Auswertung des Statuts

Unser Schulungsleiter Kamerad Sachse erläuterte uns als erstes den Artikel I des Statutes der

Freiwilligen Feuerwehr.

In dem 1. Paragraphen ist die rechtliche Stellung der Freiwilligen Feuerwehr erläutert. 

Im Paragraph 2 sind die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr beschrieben. Da heißt es z.B. 

die Freiwillige Feuerwehren haben die Aufgaben, das Eigentum des Volkes, desLebens, die Gesundheit

und das Eigentum der Bürger vor Bränden, Katastrophen und anderen Gefahren zu schützen.

Außerdem Brände, Katastrophen und andere Gefahren durch vorbeugende Maßnahmen zu verhindern.

Es ist jeder von uns, der einen Ausweis der Freiwilligen Feuerwehr besitzt berechtigt, Brandschauen

über den Vorbeugenden Brandschutz vorzunehmen und festgestellte Mängel dem Rat der Stadt bzw.

des Kreises zu unterbreiten. 

Der Paragraph 3 beschäftigt sich mit der Organisation der Freiwilligen Feuerwehr.

Der Paragraph 4 gliedert die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr auf.

Der Paragraph 5 gibt über die Zugehörigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr Auskunft.

Versammlung der Frauengruppe im Gerätehaus "Schulstraße"

Gründungsbild
Versammlung der Frauen
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