Chronik der Frauengruppe
Die Frauengruppe der Freiwilligen Feuerwehr Kirchhain wurde am 01.März 1968 gegründet.
Protokoll vom 22.03.1968
Beginn: 19:30 Uhr, Ende: 21:00 Uhr
Anwesend: 12 Kameradinnen, Wehrleiter, Schulungsleiter, Instrukteur
Thema: Gründung und Allgemeines
Am 01.03.1968 wurde die Frauenlöschgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Kirchhain von folgenden Kameradinnen gegründet:
Romey, Irene
Rodig, Monika
Bahr, Ingrid
Raspe, Christa
Förster, Ruth
Schumann, Ruth
Holz, Christa
Weppler, Edith
Richter, Köthe
Brausert, Waltraut
Häusler, Irmgard
Schulze, Christa
Als Schulungsleiter wurde der Kamerad Brandmeister Kurt Sachse eingesetzt.
Die erste Gruppenversammlung wurde am 22.03.1968 durchgeführt.
Folgende Kameradinnen wurden für eine Funktion gewählt:
Gruppenführer: Förster, Ruth
Stellvertreter: Raspe, Christa
Kämmerer: Rodig, Monika
Schriftführer: Schulze, Christa
Der Gruppenbeitrag beträgt 1,50 M pro Monat.
Weiterhin wurde beschlossen, dass für unentschuldigtes Fehlen 1,- M und für entschuldigtes Fehlen
0,50 M in die Gruppenkasse kommt.
Die Versammlungen werden jeden 2. Mittwoch im Monat abgehalten. Die nächste Gruppenversammlung
findet am 10.04.1968 um 20.00 Uhr statt.
Die Kameraden Rodig und Brausert wurden nachträglich zum Geburtstag geehrt.
Gründungsmitglieder der Frauengruppe
Protokoll vom 10.04.1968
über die Versammlung der Frauenlöschgruppe
Beginn: 20:00 Uhr, Ende: 21:45 Uhr
Anwesend: 11 Kameradinnen, Schulungsleiter
Entschuldigt: Weppler, Edith
Thema: Auswertung des Statuts
Unser Schulungsleiter Kamerad Sachse erläuterte uns als erstes den Artikel I des Statutes der
Freiwilligen Feuerwehr.
In dem 1. Paragraphen ist die rechtliche Stellung der Freiwilligen Feuerwehr erläutert.
Im Paragraph 2 sind die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr beschrieben. Da heißt es z.B.
die Freiwillige Feuerwehren haben die Aufgaben, das Eigentum des Volkes, desLebens, die Gesundheit
und das Eigentum der Bürger vor Bränden, Katastrophen und anderen Gefahren zu schützen.
Außerdem Brände, Katastrophen und andere Gefahren durch vorbeugende Maßnahmen zu verhindern.
Es ist jeder von uns, der einen Ausweis der Freiwilligen Feuerwehr besitzt berechtigt, Brandschauen
über den Vorbeugenden Brandschutz vorzunehmen und festgestellte Mängel dem Rat der Stadt bzw.
des Kreises zu unterbreiten.
Der Paragraph 3 beschäftigt sich mit der Organisation der Freiwilligen Feuerwehr.
Der Paragraph 4 gliedert die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr auf.
Der Paragraph 5 gibt über die Zugehörigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr Auskunft.
Versammlung der Frauengruppe im Gerätehaus "Schulstraße"